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Meldung GmbHs, Partnerschaften, Genossenschaften und Europäische Genossenschaften zum Transparenzregister

01.05.22 / Unternehmen


Bis spätestens 30.06.2022 ist eine Eintragung im Transparenzregister vorzunehmen

Die Übergangsfrist zur Meldung für GmbHs, Partnerschaften, Genossenschaften sowie Europäische Genossenschaften läuft am 30.06.2022 ab. Wie bereits mit News vom 01.08.2021 mitgeteilt galt bis zum 01.08.2021 für Unternehmen, bei denen sich die Angaben aus den Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister ergaben, eine sogenannte Mitteilungsfiktion. Eine zusätzliche Meldung zum Transparenzregister war daher in diesen Fällen nicht erforderlich.

Durch das am 01.08.2021 in Kraft getretene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde diese Mitteilungsfiktion ersatzlos gestrichen.

Verstöße gegen die Eintragungspflicht führen zu Bußgeldern. Bis 31.12.2022 müssen dann auch die bisher nicht erfassten eingetragenen Personengesellschaften und Stiftungen die Meldung vornehmen.

Was ist zu melden?

Es müssen folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten erfolgen:

1. Vor- und Nachname,
2. Geburtsdatum,
3. Wohnort,
4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und
5. alle Staatsangehörigkeiten.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen steht. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 25 Prozent der Kapital- beziehungsweise Stimmrechtsanteile das Unternehmen kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Eintragung im Transparenzregister.

Kontakt

Robert Seufert
E-Mail: seufert@sternseufert.de
Telefon: +49 89 20 80 40 50

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