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Transparenzregister

Handlungsbedarf aufgrund Wegfalls der Mitteilungsfiktion

01.08.21 / Unternehmen # Gesellschaftsrecht


Bis zum 1. August 2021 galt für Unternehmen, bei denen sich die Angaben aus den Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister ergaben, eine sogenannte Mitteilungsfiktion. Eine zusätzliche Meldung zum Transparenzregister war daher in diesen Fällen nicht erforderlich.

Durch das am 01. August 2021 in Kraft getretene Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz wurde diese Mitteilungsfiktion ersatzlos gestrichen. Ausnahmen gibt es keine. Es gibt lediglich Erleichterungen für Vereine. Verstöße gegen die Eintragungspflicht führen zu Bußgeldern.

Was ist zu melden?

Es müssen folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten erfolgen:

1. Vor- und Nachname,

2. Geburtsdatum,

3. Wohnort,

4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses und

5. alle Staatsangehörigkeiten.

Wer ist wirtschaftlich Berechtigter?

Wirtschaftlich Berechtigte sind die natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle das Unternehmen steht. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der wirtschaftlich Berechtigte die natürliche Person, die mittelbar oder unmittelbar mit mindestens 25 Prozent der Kapital- beziehungsweise Stimmrechtsanteile das Unternehmen kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Bis wann muss die Meldung erfolgen?

Es bestehen die nachfolgenden Übergangsfristen. Diese gelten jedoch nicht für Gesellschaften für welche die Mitteilungsfiktion bisher nicht anwendbar war. Diese Gesellschaften sollten sich unverzüglich im Transparenzregister eintragen.

  • Aktiengesellschaften, SEs (Societas Europaea), Kommanditgesellschaften auf Aktien bis 31. März 2022

  • GmbHs, Partnerschaften, Genossenschaften sowie Europäische Genossenschaften bis 30. Juni 2022

  • Alle übrigen Unternehmen bis spätestens 31. Dezember 2022

Wir unterstützen Sie gerne bei der Eintragung im Transparenzregister.

Kontakt

Robert Seufert
E-Mail: seufert@sternseufert.de
Telefon: +49 89 20 80 40 50

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