Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung
Plötzliche Ereignisse (Unfälle, unvorhersehbare ernsthafte Erkrankungen und sich daraus entwickelnde Behinderungen aber auch Pandemien wie Covid-19 sowie aktuelle Reisebeschränkungen usw.) werfen selbst umsichtige Planungen oft über den Haufen. Damit stellen sich vor allem für Familienunternehmen und Privatpersonen ernsthafte Herausforderungen, wenn für solche Fälle nicht allgemein Vorsorge getroffen wurde. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die nahen Angehörigen (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder) von Gesetzes wegen befugt sind, in solchen Fällen vertretungsweise Entscheidungen zu treffen. Erforderlich sind vielmehr sorgsam für Ihre individuellen Bedürfnisse gestaltete Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen. Damit im Rahmen ärztlicher Behandlungen, in Ihrem Unternehmen oder mit Ihrem Vermögen das geschieht, was Ihrem Willen entspricht.
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