Ein Anliegen – zwei Expertenteams

STERN SEUFERT und SCANTAX beraten Sie umfassend, persönlich und mit langjähriger Erfahrung in rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um Immobilien, Erben, Unternehmen, Arbeit und Vorsorge. Seit 2004 arbeiten die Partner von STERN SEUFERT und SCANTAX zusammen.

STERN SEUFERT
SCANTAX

Neues Gesellschaftsregister ab 01.01.2024

Handlungsbedarf für GbRs mit Immobilienbesitz / Beteiligungen an anderen Gesellschaften

12.11.23 / Immobilien


Zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Das MoPeG führt ein Gesellschaftsregisters für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) ein. Dieses tritt selbstständig neben Handels- und Transparenzregister und soll GbRs und deren Gesellschafter erfassen. 

Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig, aber in einigen Bereichen ist eine Voreintragung der GbR im Gesellschaftsregister erforderlich. Das gilt insbesondere für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Eigentumsübertragung, Vormerkung, Hypotheken, Grundschulden), die Beteiligung der GbR an anderen eingetragenen Gesellschaften (GmbH, OHG, KG) und Immaterialgüterrechte (Marken, Patente).

Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen, den Sitz und die Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union der Gesellschaft;

  • zu jedem Gesellschafter, wenn der Gesellschafter eine natürliche Person ist, dessen Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort, wenn der Gesellschafter eine juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft ist, deren Firma oder Namen, Rechtsform, Sitz und, soweit gesetzlich vorgesehen, zuständiges Register und Registernummer;

  • die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter;

  • die Versicherung, dass die Gesellschaft nicht bereits im Handels- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist.

Die Eintragung der GbR im Gesellschaftsregister hat zur Folge, dass zusätzlich eine Eintragung im Transparenzregister erforderlich ist.

Eine Eintragung einer GbR im Gesellschaftsregister ist erst ab 01.01.2024 möglich. Es ist mit Verzögerungen bei der Eintragung zu rechnen. Dies könnte ab 2024 bei Rechtsgeschäften über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte oder Beteiligungen ebenfalls zu Verzögerungen führen. Zur Vermeidung könnten geplante Änderungen in diesen Bereichen noch 2023 erfolgen. 

Für GbRs mit Immobilienbesitz / Beteiligungen an anderen eingetragenen Gesellschaften besteht dringender Handlungsbedarf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Robert Seufert
E-Mail: seufert@sternseufert.de
Telefon: +49 89 20 80 40 50

>> Weitere News