Aktuelle Entscheidung des BAG
01.12.21 / Arbeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.11.2021 (9 AZR 225/21) entschieden, dass der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage eine unterjährige Neuberechnung des Urlaubsanspruchs rechtfertigte. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage sind weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten mit Arbeitspflicht gleichzustellen (Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht vom 30.11.2021).
Demzufolge kann der Arbeitgeber Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer anteilig für den Zeitraum der Kurzarbeit kürzen. Bis zum Urteil herrschte hierüber Rechtsunsicherheit. Es war höchst umstritten, ob eine anteilige Kürzung ohne vertragliche Vereinbarung möglich ist.
Bei Fragen zur Urlaubsberechnung sowie anderen arbeitsrechtlichen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Robert Seufert
E-Mail: seufert@sternseufert.de
Telefon: +49 89 20 80 40 50