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Wichtige Änderungen bei Werbung mit Preisnachlässen

21.04.22 / Unternehmen


Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft – ohne Übergangsregelung!

Für alle Verkäufer von Waren gilt bei der Werbung mit Preisen ab 28.05.22 besondere Vorsicht, denn durch die neuen Regelungen wurden einige praxisrelevante Änderungen vorgenommen, die bei Nichtbeachtung schnell zu einer Abmahnung von Verbänden oder Konkurrenten führen können.

Die Änderung der PAngV, die erforderlich wurde aufgrund des Erlasses einer EU-Richtlinie, verlangt insbesondere deshalb das besondere Augenmerk der betroffenen Wirtschaftstreibenden, weil sie keinerlei Übergangsfrist enthält und daher mit Inkrafttreten am 28.05.22 sofortige Beachtung erfordert.

Von übergeordneter Relevanz in der täglichen Praxis dürfte dabei der neue § 11 PAngV sein. Mit der Neuregelung soll im Wesentlichen verhindert werden, dass kurz vor einem besonderen Rabatt (z.B. anlässlich des „Black Friday“) die Preise angehoben werden, damit der Preisnachlass sodann umso größer ausfallen kann.

Die neuen Regelungen statuieren für den Werbetreibenden eine gänzlich neue Informationspflicht, insbesondere bezüglich der auch länger zurück liegenden Preise, um diesen weit verbreitenden „Trick" künftig zu vermeiden.

Bei Fragen zu den Änderungen und den zu beachtenden Angaben sowie anderen wettbewerbsrechtlichen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kontakt

Nicole Bauer
E-Mail: bauer@sternseufert.de
Telefon: +49 89 20 80 40 50

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